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INFORMATIONEN ZU BETRIEBLICHER WIEDEREINGLIEDERUNG

Arbeitgeber:innen sind nach §167 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten, die in den vergangenen 12 Monaten insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber:innen und Beschäftigte gemeinsam Lösungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, zur Verhinderung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und zur dauerhaften Sicherung des Arbeitsplatzes finden.

Im BEM-Kompass der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) finden Sie Informationen zu den Hintergründen und zum Ablauf des BEM sowie Handlungshilfen und Verweise zu den zuständigen Sozialversicherungsträgern.

Auch die DGUV bietet weitere Informationen zu BEM an, sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten.

Die Stufenweise Wiedereingliederung (auch: Hamburger Modell) ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation und soll arbeitsunfähige Beschäftigte nach längerer schwerer Krankheit mit einhergehender Leistungsminderung schrittweise unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen und so den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern. Während der Stufenweisen Wiedereingliederung sind die Beschäftigten weiterhin krankgeschrieben und erhalten Krankengeld oder Übergangsgeld.

Als Leistungsträger kommen die Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie in speziellen Fällen auch die Agentur für Arbeit (wenn Betroffene aus dem Krankengeldanspruch gefallen sind und Arbeitslosengeld bekommen) oder die Unfallversicherung (wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist) in Frage.

Das 4-Phasen-Modell der Wiedereingliederung beschreibt ein idealtypisches Vorgehen im Prozess der Rückkehr in den Betrieb im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) bei psychischen Erkrankungen.

Die Phase 1 der Koorientierung und die Phase 2 der Koordinierung dienen der Vorbereitung der Rückkehr. Sie sind gekennzeichnet durch Vier-Augen-Gespräche mit den rückkehrenden Beschäftigten und durch Betriebsgespräche mit den betrieblichen Schlüsselakteuren.

Die Phase 3 der Kooperation und die Phase 4 der erneuten Koorientierung markieren die Umsetzungsphase. Hier wird eine Passung zwischen den individuellen, sozialen bzw. betrieblichen Bedingungen angestrebt und die Nachhaltigkeit der Rückkehr durch ein professionell bzw. sozial unterstütztes Selbstmanagement gesichert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wendet sich mit der Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job“ direkt an Arbeitnehmer:innen. Kompakt und mit einem praktischen Frage-Antwort-Teil versehen vermittelt sie einen einfachen Zugang zu dem Thema und nennt Rechte und Pflichten im Verfahren. Konkrete Fallbeispiele erleichtern das Verständnis.

Darüber hinaus ist die Broschüre dazu gedacht, Betriebs- oder Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen bei der Beratung der Beschäftigten zu unterstützen.

Mit einem Klick erreichen Sie die Informationen der jeweiligen Krankenkasse zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM):

Mit einem Klick erreichen Sie die Informationen der jeweiligen Krankenkasse zu dem Thema „Stufenweise Wiedereingliederung“:

Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Einführung von Strukturen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu unterstützen. In dem Bewusstsein, dass es hierfür kein für alle Unternehmen gültiges Patentrezept gibt, wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Sie in diesem Leitfaden finden.

Um diese Empfehlungen praxistauglich zu gestalten, enthält der Leitfaden neben einem Überblick über die Gesamtthematik des BEM auch ausführlichere Informationen zu einzelnen Themenbereichen, z.B. Eingliederungsgespräch, Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen etc.

Weitere Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung für die Versicherten finden Sie hier.

Das LVR-Inklusionsamt hat mit der Veröffentlichung „Psychische Gesundheit im Arbeitsleben“ einige hilfreiche Tipps und Informationen für Betroffene und Arbeitgeber:innen, Interessenvertretungen und Führungskräfte gebündelt. Hier finden Sie Handlungsmöglichkeiten zu folgenden Themen:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Handlungsmöglichkeiten bei der Rückkehr von Mitarbeiter:innen nach einer Krise
  • Stufenweise Wiedereingliederung

Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sind Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesländer und weitere Sozialverbände. Im Bereich der „Betrieblichen Wiedereingliederung“ bietet sie unter anderem folgende Unterstützungsangebote an:

Der „BEM-Kompass“ hilft, sich in kurzer Zeit im Themenfeld BEM zu orientieren. Dabei liefert er Antworten auf die grundlegenden und handlungsleitenden Fragen zum BEM. Zusätzlich bietet er verschiedene Handlungsleitfäden und weitere Materialien zum Herunterladen.

Die Arbeitshilfe „Stufenweise Wiedereingliederung“ der BAR gibt darüber hinaus eine Auskunft über folgende Themen:

  • Was ist stufenweise Wiedereingliederung?
  • Finanzielle Absicherung im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • Anregung, Einleitung und Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung
  • Verfahrenswege und Aufgaben der Beteiligten bei einer stufenweisen Wiedereingliederung

REHADAT ist ein zentrales unabhängiges Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

REHADAT informiert darüber, wie eine Betriebliche Wiedereingliederung in der Praxis funktioniert, welche Akteur:innen daran beteiligt sind, welche Maßnahmen typischerweise dazu gehören, wie eine BEM-Vereinbarung gestaltet und wie bei all dem der Datenschutz gewahrt werden kann.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des BKK-Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK).

iga entwickelt Präventions- und Interventionsansätze der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung weiter.

Die iga Arbeitshilfe Betriebliches Eingliederungsmanagement – Leistungen der Sozialversicherungsträger geht vor allem auf die gesetzlichen Grundlagen und die Rolle der Sozialversicherungsträger im BEM-Prozess ein.

Eine Auflistung aller iga-Veröffentlichungen finden Sie hier.

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