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INFORMATIONEN ZU GRUNDLEGENDES

Arbeitgeber:innen sind nach § 3 ArbSchG dazu verpflichtet, den betrieblichen Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu gestalten: Sie müssen

  • alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen herleiten, durchführen und ihre Wirksamkeit kontrollieren.
  • für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation, die Integration von Arbeitsschutz in die Führungstätigkeit sowie die Sicherstellung der Beteiligung der Beschäftigten sorgen.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet einen ersten Überblick zum Arbeitsschutz im Betrieb.
Die Beurteilung der psychischen Belastung ist Teil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Weitere Informationen zu Gestaltungsbereichen und -zielen, zum Vorgehen und zu unterstützenden Materialien finden Sie in den Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Informationsmaterial und Veröffentlichungen zum Thema Arbeitsschutzorganisation (welche Strukturen und Instrumente werden benötigt, um Arbeits- und Gesundheitsschutz betrieblich gut zu organisieren) an.

Präventionsleistungen der UVT (§ 14 Abs. 1 SGB VII)

Um ihrem gesetzlichen Auftrag nach §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII (Prävention mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren) nachzukommen, bieten die Unfallversicherungsträger die folgenden zehn Präventionsleistungen an:
• Anreizsysteme
• Beratung (auf Anforderung)
• Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
• Ermittlung
• Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
• Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
• Prüfung und Zertifizierung
• Qualifizierung
• Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung
• Vorschriften- und Regelwerk

Präventionsleistungen der UVT „Anreizsysteme“

Die Unfallversicherungsträger bieten Programme zur Förderung des präventiven Arbeitsschutzhandelns im Betrieb an, die von Wettbewerben über Präventionspreise bis hin zu finanziellen Zuschüssen reichen.

Im Bereich der psychischen Gesundheit sind dies insbesondere Prämien, Auszeichnungen oder Gütesiegel. Ein weiterer Ansatz sind Bonus-/Malussysteme, welche die Beiträge zur Unfallversicherung z. B. an der Höhe der Unfallzahlen bemessen.

Für die Anreizsysteme müssen sich Betriebe beim zuständigen Unfallversicherungsträger bewerben. Auf der Website der DGUV finden sie eine Übersicht zu den Anreizsystemen der UVT.

Präventionsleistungen der UVT „Information, Kommunikation und Präventionskampagnen“

Die Unfallversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu informieren. Deshalb bieten sie auf ihren Internetseiten Publikationen sowohl zum Arbeitsschutz als auch zu vielen anderen Themen der Prävention an (z.B. BEM, Rehabilitation, Inklusion).

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat die zentralen Informationsseiten je UVT in einer Übersicht zusammengestellt.

Die DGUV bietet eine Publikationsdatenbank an, inklusive eines Instruments zur Entwicklung der Präventionskultur.

Die Materialien der abgeschlossenen Kampagne „Kommmitmensch“ zur Kultur der Prävention werden weiterhin kostenlos bereitgestellt.

Das Online-Tool GB-Psych Kompass des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) des Landes Hamburg gibt eine Übersicht von zielgerichteten und geprüften Instrumenten zur Erhebung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Es erleichtert die Suche und Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente für Ihr Unternehmen: individuell nach Branche, Anzahl der Beschäftigten und Kosten.

Die Offensive Mittelstand (OM) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen der Arbeitswelt. Hier finden Sie die verschiedenen Checks, Hilfsmittel, Workshops etc. nach den jeweiligen Themen geordnet.

Benötigt ein Unternehmen eine:n persönliche:n Berater:in, beispielsweise im Bereich „Arbeitsschutz“, dann unterstützt hierbei die Suchmaschine der OM.

Der One-Pager zum Thema „Arbeitsschutz“ klärt über die Nützlichkeit von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf und ermöglicht anhand von Kriterien die Ermittlung des Handlungsbedarfs im jeweiligen Unternehmen.

Die Fachgruppe Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erarbeitet Konzepte zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Arbeitswelt im Wandel. Im Mittelpunkt steht der Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen verschiedenen Berater:innengruppen, um eine interdisziplinäre und trägerübergreifende Zusammenarbeit im BGM zu stärken und gezielt voranzutreiben.

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU GRUNDLEGENDES

Gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmer:innen verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sowie Betriebsärzt:innen zu bestellen. Hierbei kann es sich um eine interne oder externe Person oder einen überbetrieblichen Dienst handeln.

Die Unfallversicherungsträger bilden im Rahmen ihrer Präventionsleistung „Qualifizierung“ Fachkräfte für Arbeitssicherheit für ihre Mitgliedsbetriebe aus. Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Bei der Suche nach einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem überbetrieblichen Dienst hilft Ihnen die Website der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz.

Bei der Suche nach einem/r Betriebsmediziner:in unterstützen die Websites des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte VDBW und des Berufsverbands selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte BsAfB.

Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (z. B. die Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Weitere Informationen zu Ansprechpersonen, Online-Handlungshilfen zur Ermittlung und Dokumentation des Betreuungsbedarfes sowie betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 finden Sie auf der Internetseite der DGUV.

Präventionsleistungen der UVT „Beratung“ (auf Anforderung)

Bei spezifischen Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit können Betriebe sich auf Anforderung von den Unfallversicherungsträgern beraten lassen.
Die Beratung auf Anforderungen deckt beispielsweise folgende Themen ab:

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit einschließlich Arbeitsschutzmanagementsysteme
  • Instrumente für die Erfassung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatzergonomie
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Inklusion
  • Anschaffung und Einführung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren

Die erste Ansprechperson für die Beratung auf Anforderung ist die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson des UVT.

KURSANGEBOTE ZU GRUNDLEGENDES

Präventionsleistungen der UVT „Qualifizierung“

Die Unfallversicherungsträger bieten im Rahmen der Qualifizierung umfassende Angebote für unterschiedliche betriebliche Akteure (bspw. Unternehmer:innen, Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auszubildende uvm.) an.
Auch die fachspezifischen Angebote erstrecken sich über eine Vielzahl an Themen, die sich von Stressprävention über Depression bis hin zu Suchtprävention im Betrieb erstrecken.

Auf der Webseite der DGUV ist eine Auflistung aller Aus- und Weiterbildungsangebote der jeweiligen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für ihre jeweiligen Mitglieder zu finden.

Diese Qualifizierungsangebote sind für Mitgliedsbetriebe aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger zugänglich.