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BERATUNG & UNTERSTÜTZUNG
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KURSANGEBOTE
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INFORMATIONEN ZU INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT
Teilhabe am Arbeitsmarkt: Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Dieses Angebot bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für alle privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die trotz vermittelnder Unterstützung der Agentur für Arbeit seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (tariflich oder ortsüblich) beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus wird den Beschäftigten während der Förderung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses angeboten. Notwendige Qualifizierungen sind ebenfalls förderfähig.
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit werden weitere Informationen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen bereitgestellt.
Teilhabe am Arbeitsmarkt: Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei der Einstellung von Arbeitssuchenden (§ 16i SGB II)
Dieses Angebot bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für alle privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Unternehmen, die leistungsberechtigte Personen einstellen. Gefördert werden Personen, die über 25 Jahre alt sind, in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz beschäftigt waren. Schwerbehinderte Menschen und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden. Der Betrieb beantragt die Förderung vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit und erhält damit eine langfristige Unterstützung bei der Beschäftigung der Betroffenen. Darüber hinaus wird den Beschäftigten während der Förderung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses angeboten. Notwendige Qualifizierungen sind ebenfalls förderfähig.
Eine längere Förderdauer von bis zu fünf Jahren und ein hoher, degressiv ausgestalteter Zuschuss zum Arbeitsentgelt sind möglich. Dieser beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns und sinkt ab dem dritten Jahr der Beschäftigung jährlich um 10 Prozentpunkte. Für notwendige Qualifizierungen können dem Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro pro Förderfall erstattet werden.
Eine Rückzahlung des Zuschusses zum Arbeitsentgelt ist nicht vorgesehen.
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit werden weitere Informationen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen bereitgestellt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben / Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)
Unternehmen erhalten nach § 50 SGB IX von den Rehabilitationsträgern (RV, UVT, Bundesagentur für Arbeit (BA) und Träger der sozialen Entschädigung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Begleitende Hilfe im Arbeitsleben von den Integrationsämtern bzw. Inklusionsämtern (§ 185 SGB IX i. V. m. § 17 SchwbAV).
Beispiele für Leistungen zur Teilhabe für Arbeitgeber:
- Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen
- Eingliederungszuschüsse
- Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb
- teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung
Je nach Einzelfall können u. a. Leistungen für die behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für Arbeitshilfen und für außergewöhnliche Belastungen durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden. Die Leistungen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, die bei Nichterfüllung eine Rückzahlungspflicht auslösen. Informationen hierzu finden sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen (Unterstützte Beschäftigung)
Unterstützte Beschäftigung (§ 38 SGB IX, §55 SGB IX)
Die Unterstützte Beschäftigung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielt in das Arbeitsleben zu integrieren und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzubinden. Dies trägt nicht nur zur gesellschaftlichen Inklusion bei, sondern ermöglicht es Unternehmen, individuell qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung werden Menschen mit Behinderungen durch praktische Erprobung und gezielte Vorbereitung auf konkrete betriebliche Tätigkeiten qualifiziert. Diese Qualifizierung umfasst die Unterstützung bei der Einarbeitung direkt am Arbeitsplatz, die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, um Selbstständigkeit und berufliche Stabilität zu stärken.
Die Maßnahmen werden in der Regel für bis zu zwei Jahre durch den zuständigen Rehabilitationsträger finanziert. Falls die Art oder Schwere der Behinderung es erfordert, kann die Förderung um bis zu zwölf Monate verlängert werden, sofern dadurch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses nachhaltig erreicht werden kann.
Die Integrationsämter bieten auf ihrer Webseite weitere Informationen zur Unterstützten Beschäftigung.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sind Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesländer und weitere Sozialverbände.
Die BAR bietet den Wegweiser BAR: Rehabilitation und Teilhabe. Dieser ist auf die zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet. Seine Anwendungsmöglichkeiten sind so gestaltet und aufeinander abgestimmt, dass sich Leser:innen mittels unterschiedlicher Aspekte bzw. entlang verschiedener inhaltlicher Anker über das System Rehabilitation und Teilhabe informieren können.
REHADAT – Informationsportal zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung
REHADAT ist ein zentrales unabhängiges Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Welche Förderleistungen gibt es für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und ihre Unternehmen, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Arbeitsverhältnisse zu sichern? Was hat es mit Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht auf sich? Die folgenden Angebote bieten Informationen zu diesem Thema.
Die Rubrik „Förderung“ im Portal REHADAT-Talentplus bietet eine Übersicht über die konkreten Fördermöglichkeiten bei der Einstellung, Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Beispiele:
Inklusives Recruiting – Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Einstellungsverfahren für alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung – Im Zusammenhang mit der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gibt es noch immer gewisse Bedenken hinsichtlich der Ausübung eines Jobs. Die Praxis zeigt jedoch, dass mithilfe einer gezielten Arbeitsgestaltung vieles möglich ist.
Die Web-App „REHADAT-Ersparnisrechner“ hilft Unternehmen, die Ausgleichsabgabe schnell annähernd zu berechnen und Einsparungspotenziale zu erkennen.
Die Rubrik „Leistungen / Leistungsanspruch“ im Portal REHADAT-Recht listet gerichtliche Entscheidungen zu Teilhabeleistungen – sortiert nach Leistungsart, zuständigem Leistungsträger oder anderen rechtsrelevanten Aspekten.
Die Rubrik „Förderung / Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe“ im Portal REHADAT-Literatur listet Literatur zu Fördermöglichkeiten, Nachteilsausgleichen, Leistungsgruppen nach SGB IX, zu den einzelnen Leistungsarten und zum Persönlichen Budget.
Alle Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können das Budget für Arbeit beantragen. Das Budget für Arbeit hat das Ziel, Menschen mit Werkstattberechtigung einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Arbeitgeber:innen erhält in diesem Fall einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) gibt in ihren Publikationen darüber Aufschluss, wie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen die individuelle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden kann.
Der Teilhabekompass I der DGPPN dient als Orientierungshilfe für eine bedarfsgerechte und effiziente Navigation durch die verschiedenen Angebote beruflicher Integrationsmaßnahmen in Deutschland.
BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT
Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen (§ 187 SGB IX)
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Arbeitgeber:innen bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen folgende Beratung und Unterstützung an:
- Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Beratung von Arbeitgeber:innen bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
- Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Weitere Informationen für Unternehmen werden auf der Webseite der Agentur für Arbeit angeboten.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX)
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben unterstützt sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgebende. Ziel ist es, Menschen mit Schwerbehinderung in ihrer beruflichen und sozialen Stellung zu stärken, ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen und weiterzuentwickeln sowie mögliche Barrieren abzubauen.
Die begleitende Hilfe bietet für Betriebe unter anderem:
- Beratung und Betreuung: Beschäftigte mit Schwerbehinderung erhalten Unterstützung bei Herausforderungen wie Konflikten, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder Fragen zur Arbeitsorganisation. Psychologische Beratungen, beispielsweise durch die Integrationsfachdienste, helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Kündigungen zu vermeiden.
- Finanzielle Hilfen: Zu den Leistungen zählen Unterstützung zur wirtschaftlichen Autonomie der Beschäftigten, Wohnungshilfen und Förderungen für die Unterstützte Beschäftigung. Arbeitgebende können Zuschüsse zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze, Anpassung bestehender Stellen oder zur Berufsausbildung von Mitarbeitenden mit Behinderung beantragen.
- Fachliche Beratung: Arbeitgebende profitieren von Beratungsangeboten der Integrationsfachdienste zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter Arbeitsplätze oder der Lösung von Problemen im Beschäftigungsverhältnis. Zusätzlich werden sie bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) begleitet.
- Unterstützung für Integrationsteams: innerbetriebliche Teams, wie die Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragte, Betriebsärzt:innen oder Personalräte, können auf umfassende Beratungs- und Bildungsangebote zurückgreifen. Die Integrationsfachdienste bieten zudem Unterstützung bei der Erstellung von Inklusionsvereinbarungen oder bei Konfliktlösungen.
Die Integrationsämter bieten auf ihrer Webseite weitere Informationen zu Begleitender Hilfe im Arbeitsleben.
Beratungsstellen für Arbeitgeber
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX)
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein zentraler Baustein des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Betriebe können bundesweit Beratungsstellen der EUTB nutzen, die zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und den damit verbundenen Leistungen informieren und beraten.
Beispiele für Beratungsangebote sind:
- Beratung zu psychischen Erkrankungen/Beeinträchtigungen
- Beratung zu Teilhabe für Menschen mit psychischer Erkrankung
- Beantragung Behindertenausweis
- Begleitung bei Formalia
- Betreutes Wohnen, gesetzliche Betreuung
- Emotionale Unterstützung
KURSANGEBOTE ZU INTEGRATON IN DEN ARBEITSMARKT
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