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INFORMATIONEN ZU PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Weiterführende Informationen der Krankenkassen zu ihren Angeboten im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie unter folgenden Links:

Krankenbehandlung (§ 27 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese erforderlich ist, um eine Krankheit zu erkennen, eine Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern, oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Beschäftigte, die sich psychisch beansprucht fühlen oder Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder eines Burn-Outs an sich feststellen, können zur Abklärung der Symptome zunächst Kontakt mit ihrer:m Hausärzt:in aufnehmen. Diese kann ggf. an eine:n Fachärzt:in für Psychiatrie und/oder eine:n Psychotherapeut:in überweisen.
Die Terminvereinbarung ist ebenso direkt und ohne Überweisung möglich. Der überwiegende Teil der Krankenkassen bietet auf seinen Webseiten eine Suche nach Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen an. Viele Betriebskrankenkassen unterstützen ihre Versicherten zudem mit spezifizierten Versorgungsverträgen gemäß § 140a SGB V, die eine schnellere Terminvereinbarung und einen zeitnahen Therapiebeginn sicherstellen.

Unterstützung bei der Suche nach Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen (krankenkassenübergreifend)

  • www.116117.de – Die Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, betrieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Hier finden Patient:innen allgemeine Informationen und können bundesweit nach psychotherapeutischen Akutsprechstunden suchen.
  • www.therapie.de – Suche nach Psychotherapeut:innen und detaillierte Informationen zu verschiedenen Therapieformen und Anlaufstellen
  • https://www.psychotherapeutensuche.de/therapeuten/ – Suche nach Psychotherapeut:innen nach Postleitzahl

Unterstützung bei der Kliniksuche

https://klinikradar.de/psychatrie/kliniken

Bei einem akuten psychischen Notfall sind der sozialpsychiatrische Dienst oder die Ambulanz einer (psychiatrischen) Klinik geeignete Anlaufstellen. Eine kostenlose anonyme telefonische bzw. digitale Unterstützung bietet die Telefonseelsorge zu jeder Tages- und Nachtzeit unter den bundesweiten Telefonnummern 0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222 bzw. www.telefonseelsorge.de

Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). DiGA – auch Apps auf Rezept genannt – sind bestimmte Gruppen von digitalen CE-gekennzeichneten Medizinprodukten, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können.

DiGA können von Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden. Nähere Informationen zu den Bezugswegen oder den Antragsfragen halten die Krankenkassen bereit.

Im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen finden Sie zahlreiche DiGA, die nach erfolgreicher Prüfung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dort aufgenommen wurden.

Unterstützende Informationen, Materialien und Hilfe zu dem Thema „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz fördern“ finden Sie hier:

Unterstützende Informationen, Materialien und Hilfen zu dem Thema „Umgang mit Stress im Betrieb“ finden Sie hier:

Unterstützende Informationen, Materialien und Hilfe zu dem Thema „Erkrankungsrisiken und psychische Erkrankungen im Betrieb“ finden Sie hier:

Im Folgenden werden verschiedene Handlungshilfen und Informationen zum Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten aufgeführt, die von Arbeitgeber:innen, Führungskräften sowie Beschäftigten genutzt werden können.

Für Arbeitgeber:innen und Führungskräfte

Für Arbeitgeber:innen, Führungskräfte und Beschäftigte

Für Beschäftigte

Im Folgenden werden verschiedene Handlungshilfen und Informationen zum Umgang mit Krisen- und Gewaltsituationen am Arbeitsplatz aufgelistet.

Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen. Die Unfallversicherungsträger können sich an den Kosten für die Ausbildung der betrieblichen psychologischen Erstbetreuer:innen beteiligen. Die Entscheidung über eine Beteiligung und über die Art und Höhe der Beteiligung liegt im Ermessen des einzelnen Unfallversicherungsträgers (DGUV Information 206-023).

Trauma – Was tun? Damit Sie sich nicht mehr so hilflos fühlen müssen. Informationen für akut betroffene Menschen und deren Angehörige (BG BAU)

Im Infoportal „Gegen Gewalt in Handel und Logistik“ finden Sie Unterstützungsangebote für Betriebe sowie weiterführende Informationen, zum Beispiel der Kartenaufsteller „Gut vorbereitet – so meistern Sie schwierige Situationen mit anderen Menschen“: Die Tipps eignen sich für den Arbeitsalltag, aber auch überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen (BGHW)

Psychosoziale Notfallversorgung

Einige Berufsgenossenschaften bieten spezifisch psychosoziale Notfallversorgungen bzw. Beratungen an. Mit einem Klick landen Sie auf der entsprechenden Seite der jeweiligen Berufsgenossenschaft:

Die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb (PSIB) verbindet Betriebe mit externen, psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten. Psychosomatische und psychotherapeutische Sprechstunden im Betrieb helfen, psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder sogar zu verhindern. Da psychische Beeinträchtigungen oft erst nach langer Zeit diagnostiziert und behandelt werden, besteht ein erhöhtes Risiko der Chronifizierung, die häufig zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt. Betriebliche Beratungsangebote setzen hier an, indem sie den Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz niedrigschwellige Unterstützung bieten. Psychotherapeutische Fachkräfte führen eine diagnostische Ersteinschätzung durch und bieten kurzzeittherapeutische Interventionen mit Fokus auf arbeitsbezogene Themen wie Stress, Konflikte oder familiäre Belastungen. Ziel ist es, psychische Krisen zu erkennen, Betroffene bei der Problemlösung zu unterstützen und den Zugang zu weiteren Therapieangeboten zu erleichtern. In manchen Fällen wird dadurch eine weiterführende, langfristige Behandlung angestoßen. Die PSIB erweist sich zudem bei der Rückkehr nach einer psychischen Erkrankung als hilfreich. Die Einrichtung einer PSIB liegt in der Hand des Betriebs, hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen Klinik oder niedergelassenen Psychotherapeut:innen an. Betriebsärzt:innen können eine vermittelnde Rolle einnehmen.

Weitere Informationen beispielsweise zur Initiierung einer psychosomatischen Sprechstunde im eigenen Betrieb finden Sie in dieser Publikation „Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb (PSIB)“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur. Das Angebot der INQA ist vielfältig und reicht von Praxiswissen, Beratungsangeboten, Selbstchecks, Vernetzungsangeboten bis zu Projektförderungen.

Das Thema „Psychische Gesundheit“ wird neben Grundsätzlichem mit der Reihe „Kein Stress mit dem Stress“ behandelt, die verschiedene gruppenspezifische Handlungshilfen liefert, wie zum Beispiel eine Handlungshilfe für Beschäftigte oder eine Handlungshilfe für Führungskräfte. Der INQA-Check „Gesundheit“ zeigt auf, wie gute Unternehmen die Gesundheit ihrer Beschäftigten für den Unternehmenserfolg fördern und nutzen.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des BKK-Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK).

iga entwickelt Präventions- und Interventionsansätze der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung weiter.

Schwerpunktthemen sind beispielsweise:

Eine Auflistung aller iga-Veröffentlichungen finden Sie hier.

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Die BGF-Koordinierungsstelle bietet Unternehmen Unterstützung beim Aufbau einer Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Dieses gemeinsame Angebot der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die oft nur begrenzte personelle oder finanzielle Ressourcen für die Umsetzung von BGF-Maßnahmen haben.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, in der die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs analysiert und erste Schritte zur Einführung einer maßgeschneiderten Gesundheitsförderung aufgezeigt werden. Die Koordinierungsstelle unterstützt bei folgenden Themen:

  • Analyse zur Bedarfsermittlung
  • Ziel- und Konzeptentwicklung
  • Struktur- und Prozessmanagement
  • Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen
  • Umsetzung von Maßnahmen
  • Evaluation und Qualitätssicherung
  • Qualifizierung / Fortbildung
  • Moderation
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§20c SGB V)

Die Regelung bezieht die Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung in Betrieben auch auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Dazu sollen die Krankenkassen die Ergebnisse vorhandener Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bei der betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen und so die betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz enger verzahnen, wie es bereits in § 20b Abs. 2 und im Verständnis der Krankenkassen und der anderen Sozialversicherungsträger angelegt ist. Folgerichtig sieht die Norm eine Abstimmung über zu erbringenden Leistungen vor:

  • die Ausrichtung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken
  • die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen
  • die Information der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse
  • die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall

Informationen hierzu bietet die BGF Koordinierungstelle.

KURSANGEBOTE ZU

PSYCHISCH FIT BLEIBEN

Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI)

RV Fit ist ein kostenloses Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das speziell entwickelt wurde, um die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter:innen langfristig zu erhalten und zu stärken.
Es kombiniert Elemente aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, die gezielt auf die individuellen Gesundheitsrisiken und den Arbeitsplatz der Teilnehmenden abgestimmt sind. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu fördern und so krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren.
Das Präventionsprogramm richtet sich an Personen, die präventiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten, insbesondere um psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und aktiv anzugehen, bevor sie zu langfristigen Erkrankungen führen. Für Beschäftigte, deren Arbeitsfähigkeit bereits erheblich eingeschränkt ist, ist eine Rehabilitationsmaßnahme geeigneter. Eine spätere Rehabilitation ist für die Teilnehmenden jedoch weiterhin möglich.

Es besteht ein Angebot zur Suche nach RV Fit Trainingsorten und ein kostenloser Telefonfirmenservice: 0800 1000 453 .

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)

Die gesetzliche Krankenversicherung fördert bzw. bezuschusst Maßnahmen (wie z. B. Kurse zum Umgang mit Stress), die Beschäftigte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken.

Bei der Suche nach geeigneten Kursangeboten hilft die Zentrale Prüfstelle Prävention.

Ausführliche Informationen zu Präventionskursen, zur Höhe des Zuschusses und zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkasse.

„Mental Health First Aid (MHFA) Ersthelfer“ ist die deutsche Version des australischen Mental Health First Aid Programms. MHFA Ersthelfer-Kurse vermitteln Wissen, um psychische Gesundheitsprobleme und Krisen bei anderen Menschen zu erkennen und Fertigkeiten, um Betroffene kompetent zu unterstützen.

In Trägerschaft des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit ist MHFA Ersthelfer eine gemeinnützige Einrichtung für Gesundheitsbildung. Deutschlandweit werden MHFA-Kurse wahlweise in Präsenz oder online angeboten. Für Unternehmen bietet MHFA Ersthelfer spezielle Kurs-, Trainings- und Kooperationsangebote.

Eine Auflistung aller Kurse finden Sie hier.

Die Johanniter bieten zum Einstieg ein kostenfreies eLearning (nach Online-Registrierung) zur psychischen Betreuung in der Ersten Hilfe an.

Workshops zum Thema psychische Gesundheit, z.B. irrsinnig menschlich

Bundesweit stehen Informations- und Kursangebote zur Verfügung, die das Bewusstsein für das Thema psychische Gesundheit schärfen sollen. Ein Beispiel hierfür ist die Non-Profit-Organisation Irrsinnig Menschlich e.V., die mit ihrer kostenfreien Workshop-Reihe „Psychisch fit arbeiten“ gezielt auf psychische Gesundheit im Betrieb eingeht. In diesen standardisierten Programmen wird der Umgang mit psychischen Krisen im Betrieb thematisiert, hilfreiche Bewältigungsstrategien werden vorgestellt, und es wird über bestehende Unterstützungsangebote informiert.