BERATUNG & UNTERSTÜTZUNG
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KURSANGEBOTE
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INFORMATIONEN ZU REHABILITATION
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI)
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI zielen darauf ab, die Erwerbsfähigkeit von Mitarbeitenden wiederherzustellen oder zu sichern und drohende Berufsunfähigkeit zu vermeiden.
Die Maßnahmen umfassen diagnostische, therapeutische und präventive Behandlungen, die individuell auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Versicherten abgestimmt sind. In der psychosomatischen Rehabilitation werden beispielsweise medizinische, psychotherapeutische, physische, soziale und edukative Maßnahmen miteinander kombiniert.
Zuständig für die Kostenübernahme ist die Deutsche Rentenversicherung, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unter folgendem Link finden Sie relevante Informationen zur Antragstellung, zu den verschiedenen Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet eine Übersicht von Rehabilitationseinrichtungen.
Für Unternehmen ergibt sich daraus der Vorteil, Beschäftigte schneller und nachhaltiger in den Arbeitsprozess zurückzuführen, was Fehlzeiten reduziert und den Verlust von Fachkräften verhindert. Die medizinische Rehabilitation folgt dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ und bietet Unternehmen eine Alternative zur langfristigen Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten.
Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) (§ 15 SGB VI)
Leitgedanke der Medizinisch-beruflichen orientierten Rehabilitation (MBOR) ist die Ausrichtung der medizinischen Rehabilitation an den Anforderungen der Arbeitswelt und insbesondere dem aktuellen bzw. angestrebten Arbeitsplatz.
Die MBOR stellt eine konzeptionelle Weiterentwicklung von Reha-Diagnostik und Reha-Therapie dar, die gezielt an den gesundheitlich bedingten beruflichen Problemlagen und der gefährdeten oder bereits geminderten Teilhabe am Erwerbsleben ansetzen. Damit erweitert die MBOR das potenzielle Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitation um explizit arbeitsbezogene Leistungen.
Berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) (§ 16 SGB VI)
Beschäftigte können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, die Eingliederung in das Erwerbsleben zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten und neue berufliche Chancen eröffnen.
Die Leistungen können allein oder ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation erbracht werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven eröffnen sollen.
Auf der Webseite der Rentenversicherung finden Sie Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung einer beruflichen Rehabilitation.
Leistungen der UVT nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§ 26 SGB VII)
Die UVT übernehmen die Kosten einer Heilbehandlung für Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit. Die Heilbehandlung umfasst sowohl die akute Erstversorgung als auch die sich daran anschließende ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege sowie die Behandlung in Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen. Weitere Information bietet die Website der DGUV.
Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge (Psy-RENA)
Das Angebot Psy-RENA der Deutschen Rentenversicherung unterstützt Beschäftigte, die nach einer psychosomatischen Rehabilitation in ihren (Berufs-) Alltag im Betrieb zurückkehren. Ziel ist es, die während der Rehabilitation erlernten Fähigkeiten nachhaltig in den Berufsalltag zu integrieren.
Dabei stehen Themen wie Kommunikations-, Problemlösungs- und Konfliktfähigkeiten im Fokus. Psy-RENA hilft den Teilnehmenden, den Erfolg ihrer Rehabilitation langfristig zu sichern und erneuten Belastungen vorzubeugen. Durchgeführt wird diese Nachsorge von Psychotherapeut:innen.
Was beinhaltet Psy-RENA?
- 25 wöchentliche Termine: In Gruppen von 8–10 Teilnehmenden wird gemeinsam an der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten gearbeitet. Zusätzlich gibt es Aufnahme- und Abschlussgespräche.
- Flexibilität bei Bedarf: Neben Gruppengesprächen können zusätzliche Einzelgespräche oder Beratungen angeboten werden, z. B. ein Gespräch mit Angehörigen oder eine Beratung durch Reha-Fachberater:innen.
- Individuelle Alternative: Wenn Gruppentermine nicht möglich sind, kann Psy-RENA auch in Form von 8 Einzelgesprächen à 50 Minuten durchgeführt werden.
Das Psy-RENA Angebot kann flexibel auch digital wahrgenommen werden. Mit zertifizierten Videodiensten, die Gruppen- und Feedbackfunktionen bieten, bleiben Teilnehmende auch ortsunabhängig gut angebunden, ein Vorteil für Betriebe und ihre Beschäftigten.
Sie können Psy-RENA oder andere Angebote der RV den Mitarbeitenden empfehlen, die nach einer psychosomatischen Rehabilitation Unterstützung bei der Rückkehr in den Berufsalltag benötigen. So fördern Sie deren langfristige Stabilität und Leistungsfähigkeit.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sind Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesländer und weitere Sozialverbände. Im Bereich „Rehabilitation“ bietet die BAR folgende Unterstützungsangebote an:
Der Fristenrechner ermöglicht die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess.
Bei der Suche nach einer geeigneten Reha-Einrichtung unterstützt das Reha-Einrichtungsverzeichnis.
Viele Antworten zu Fragen des allgemeinen Rehabilitationsprozesses findet man unter den FAQs.
Der Reha-Zuständigkeitsnavigator bietet eine schnelle und unkomplizierte Orientierung im gegliederten Reha- und Teilhabesystem. Er navigiert anhand von konkreten Fragestellungen zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für eine Reha- und Teilhabeleistung.
BAR: Rehabilitation und Teilhabe – Ein Wegweiser. Der Wegweiser ist ausgerichtet an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Seine Anwendungsmöglichkeiten sind so gestaltet und aufeinander abgestimmt, dass sich Leser:innen mittels unterschiedlicher Aspekte bzw. entlang verschiedener inhaltlicher Anker über das System Reha und Teilhabe informieren können.
REHADAT – Informationsportal zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung
REHADAT ist ein zentrales unabhängiges Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Hier finden Sie Literatur zur Organisation, den rechtlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben, Strategien, Leistungen der für die berufliche Rehabilitation Teilhabe zuständigen Leistungs- & Rehabilitationsträger sowie Integrationsämter/Inklusionsämter.
Die Gesetzgebung hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wieder zurück in das Arbeitsleben finden. Um eine Fortbildung oder eine Umschulung finanziert zu bekommen, muss zunächst ein Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag)“ gestellt werden. Die Leistungen umfassen alle Reha-Maßnahmen, die kranke oder behinderte Menschen dabei unterstützen, wieder einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bekommen.
Falls ein Job aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr ausgeführt werden kann, ist möglicherweise ein beruflicher Neustart in Form einer Fortbildung oder Umschulung nötig. Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Arten von Fortbildungen, Weiterbildungen und Umschulungen.
Unterschiedliche Informationen zu rechtlichen Angelegenheiten, z. B. zur Förderung und Auswahl von Bildungsmaßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder Erstattungen von Fahrtkosten finden Sie im rechtlichen Portal von REHADAT.
BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU REHABILITATION
Angebote und Leistungen des IFD zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 193 SGB IX)
Unternehmen können sich bei Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung an die Integrationsfachdienste (IFD) wenden. Diese bieten Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber:innen, mit dem Ziel arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit (Schwer-) Behinderung zu erschließen oder fortzuführen.
Bundesweite Organisationen in Deutschland sind die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstütze Beschäftigung und die Integrationsämter.
Regional sind die Integrationsfachdienste in Deutschland vertreten.
Die Agentur für Arbeit kann einen Integrationsfachdienst beauftragen (Vermittlung und Berufsbegleitung von Rehabilitanden durch Integrationsfachdienste), wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Arbeitgeber (§ 16 SGB VI)
Beschäftigte können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, die Eingliederung in das Erwerbsleben zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten und neue berufliche Chancen eröffnen.
Die Leistungen können allein oder ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation erbracht werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven eröffnen sollen.
Auf der Webseite der Rentenversicherung finden Sie Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung einer beruflichen Rehabilitation und bietet mit der Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ einen Überblick über das breite Leistungsspektrum der beruflichen Rehabilitation und was Arbeitgeber darüber wissen sollten.
KURSANGEBOTE ZU REHABILITATION
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